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Voraussetzungen, Alternativen und Befreiung

Fast alle ausländischen Studienbewerber müssen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang — kurz DSH — ablegen, bevor sie ihr Studium an einer deutschen Hochschule beginnen können.

Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der Mittelstufe mit mindestens 360 Unterrichtsstunden.

Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie brauchen keine DSH, wenn Sie beispielsweise ein deutsches Abitur im Ausland erworben haben.

Alternativen zur DSH sind unter anderem:
• Test-DaF
• ZOB

Kosten
An der TU Dortmund erfolgen Anmeldung und Organisation der DSH in Kooperation mit dem Verein InterStuDo e.V., der für ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 120 € erhebt.

Beispiele

Wie sieht die DSH aus? Ein Beispiel dafür finden Sie auf unserer Seite Muster-DSH. Links zu weiteren Prüfungen im Internet finden Sie hier ...

Neue Regelungen

Bisher wird an vielen Universitäten noch die DSH nach der alten Prüfungsordnung durchgeführt: Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 66,6 % erreicht haben.

Mehr und mehr Universitäten aber — inzwischen auch Bochum und Dortmund — übernehmen eine neue Regelung. In Zukunft gibt es drei Niveaus:
• DSH 1 - bestanden ab 57 %,
• DSH 2 - bestanden ab 67 % und
• DSH 3 - bestanden ab 82 %.

Für das Studium an einer deutschen Hochschule benötigen Sie in der Regel DSH 2.
Mit DSH 1 können Sie nur in weinigen Ausnahmefällen ein Studium beginnen.

 

05.07.2009 17:08 WG
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