Voraussetzungen, Alternativen und Befreiung
Fast alle ausländischen Studienbewerber müssen
die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang — kurz
DSH — ablegen, bevor sie ihr Studium an einer deutschen Hochschule
beginnen können.
Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss
der Mittelstufe mit mindestens 360 Unterrichtsstunden.
Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Sie brauchen keine DSH, wenn Sie beispielsweise ein deutsches Abitur im
Ausland erworben haben.
Alternativen zur DSH sind unter anderem:
• Test-DaF
• ZOB
Kosten
An der TU Dortmund erfolgen Anmeldung und Organisation der DSH in Kooperation mit dem Verein InterStuDo e.V., der für ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 120 € erhebt.
Beispiele
Wie sieht die DSH aus? Ein Beispiel dafür finden
Sie auf unserer Seite Muster-DSH. Links zu
weiteren Prüfungen im Internet finden Sie hier
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Neue Regelungen
Bisher wird an vielen Universitäten noch die DSH
nach der alten Prüfungsordnung durchgeführt: Sie haben die Prüfung
bestanden, wenn Sie mindestens 66,6 % erreicht haben.
Mehr und mehr Universitäten aber — inzwischen
auch Bochum und Dortmund — übernehmen eine neue Regelung. In
Zukunft gibt es drei Niveaus:
• DSH 1 - bestanden ab 57 %,
• DSH 2 - bestanden ab 67 % und
• DSH 3 - bestanden ab 82 %.
Für das Studium an einer deutschen Hochschule benötigen
Sie in der Regel DSH 2.
Mit DSH 1 können Sie nur in weinigen Ausnahmefällen ein Studium
beginnen.
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