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Integrationskurse

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Was ist ein Integrationskurs?

Inhalte und Organisation der Integrationskurse sind in ganz Deutschland gleich. Sie richten sich nach dem Zuwanderungsgesetz der BRD (§§ 43-45) und der Integrationskursverordnung. Wir veranstalten die Integrationskurse im Auftrag des „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF).

Muss ich den Kurs selbst bezahlen?
Für sehr viele Teilnehmer ist der Integrationskurs kostenlos, denn Integrationskurse werden zu großen Teilen vom Bundesinnenministerium finanziert. Auch Fahrtkosten werden oft vom BAMF übernommen. Ob Sie Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie gern. Auch Selbstzahler können oft nach erfolgreicher Teilnahme einen Teil ihrer Kosten zurück bekommen.

Wie lange dauert ein Kurs?
Ein Integrationskurs hat bis zu 600 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) Deutschunterricht an 5 Tagen pro Woche mit jeweils 5 Stunden pro Tag. Er ist in 6 Stufen („Module“) mit je 100 Stunden unterteilt, die mit der Anfängerstufe beginnen.

Muss ich den ganzen Kurs besuchen?
Bevor Sie mit einem Integrationskurs beginnen, machen Sie einen Einstufungstest machen. Einstufungstests finden bei uns jeden Montag um 9 Uhr statt: Das Ergebnis sagt Ihnen und uns, wie gut Sie schon die deutsche Sprache beherrschen und welches Modul für Sie am besten ist.

Nach Modul 6 schließen sich 45 Stunden Orientierungskurs an: Hier beschäftigen Sie sich mit deutscher Geschichte und Kultur und damit, wie die Bundesrepublik Deutschland eigentlich funktioniert. Der Orientierungskurs endet mit einem Abschlusstest.

Welche Prüfungen kann ich machen?
Das Ziel des Sprachkurses ist, dass Sie das Niveau B1 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) erreichen. Dazu nehmen Sie am Ende des Integrationskurses an der Prüfung "Deutschtest für Zuwanderer " (TELC/ Goethe Institut) an unserer Schule teil.
Das Ergebnis sagt Ihnen, ob Sie erst das A2-Niveau oder schon das B1-Niveau erreicht haben.

Was kann ich tun, wenn ich das B1-Niveau nicht erreicht habe?
Kein Problem: Wenn Sie weiter lernen wollen, stellen Sie einen Antrag an das BAMF auf 300 weitere Stunden Deutschunterricht. Diese Stunden bekommen Sie zu den gleichen Bedingungen wie die ersten 600. Danach haben Sie ein zweites Mal die Chance, kostenlos die Prüfung zum „DTZ“ abzulegen.

WER besucht den Integrationskurs?
Menschen mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland sind berechtigt oder verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen.

  • Vielleicht sagt Ihnen die Ausländerbehörde oder die ARGE, dass Sie einen Integrationskurs besuchen müssen, d.h. Sie haben dann eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses. Kommen Sie dann einfach zu pdL! Wir regeln alles Weitere.
  • Vielleicht möchten Sie einfach Ihre Deutsch-Kenntnisse in einem Integrationskurs verbessern, d.h. Sie brauchen eine Zulassung vom BAMF – dann kommen Sie einfach zu uns, wir helfen Ihnen gern weiter.
  • Vielleicht sind Sie aber auch nur kurz in Deutschland und möchten hier Deutsch lernen: Dann können Sie als freier Teilnehmer in einem Integrationskurs Deutsch lernen.

13.01.2010 WG
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