Was kann ich tun, wenn ich das B1-Niveau nicht erreicht habe?
Kein Problem: Wenn Sie weiter lernen wollen, stellen Sie einen Antrag an das BAMF auf 300 weitere Stunden Deutschunterricht. Diese Stunden bekommen Sie zu den gleichen Bedingungen wie die ersten 600. Danach haben Sie ein zweites Mal die Chance, kostenlos die Prüfung zum „DTZ“ abzulegen.
WER besucht den Integrationskurs?
Menschen mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland sind berechtigt oder verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen.
- Vielleicht sagt Ihnen die Ausländerbehörde oder die ARGE, dass Sie einen Integrationskurs besuchen müssen, d.h. Sie haben dann eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses. Kommen Sie dann einfach zu pdL! Wir regeln alles Weitere.
- Vielleicht möchten Sie einfach Ihre Deutsch-Kenntnisse in einem Integrationskurs verbessern, d.h. Sie brauchen eine Zulassung vom BAMF – dann kommen Sie einfach zu uns, wir helfen Ihnen gern weiter.
- Vielleicht sind Sie aber auch nur kurz in Deutschland und möchten hier Deutsch lernen: Dann können Sie als freier Teilnehmer in einem Integrationskurs Deutsch lernen.
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